Wenn du eine Wahlkarte bestellt hast, kannst du sie entweder per Briefwahl in den nächstgelegenen Postkasten einwerfen oder direkt an den Wahltagen im Wahllokal der jeweiligen Hochschule abgeben – hierbei ist wichtig, dass du die Unterlagen noch nicht ausgefüllt hast. Nähere Infos werden von den Hochschulen bekannt gegeben!

ACHTUNG! Wurde bereits eine Briefwahlkarte beantragt, kann die Studienvertretung nur gewählt werden, wenn sämtliche zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eingetauscht werden. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf ebenfalls noch nicht ausgefüllt sein.

Der Wahllokalfinder zeigt an, wo sich dein Wahllokal befindet: