Auch bei dieser Wahl kannst du deine Stimme wieder per Briefwahl abgeben.
Aber Achtung: Nur die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig. Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, aber dann trotzdem persönlich wählen gehen möchtest, musst du deine unausgefüllte und nicht unterschriebene Wahlkarte und alle beiliegenden Dokumente unbedingt zum Wahllokal mitnehmen. Solltest du deine Wahlkarte bereits unterschrieben bzw. vollständig ausgefüllt haben (auch, wenn du sie noch nicht abgeschickt hast), ist eine Wahl vor Ort ausnahmslos NICHT mehr möglich! Dies gilt auch für den Fall, wenn du nur die Studienvertretung vor Ort wählen möchtest.
Die Beantragung einer Briefwahlkarte erfolgt über folgenden Link: wahlportal.oeh.ac.at
Bei weiteren Fragen helfen wir dir gerne unter oehwahl23 AT oeh.ac.at weiter.
FAQs zur Briefwahl:
- Wann finden die ÖH-Wahlen statt?
Die bundesweiten ÖH-Wahlen 2023 finden von 09. Mai bis 11. Mai statt.
Vorgezogene Wahltage (05./06.Mai) bei FH/PH/PU möglich.
- Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen ÖH Mitglieder (Studierende) wenn sie sich für das Sommersemester 2023 bis spätestens 21. März rückgemeldet haben. Auch Incomings (an die Hochschule gekommen), Outgoings (gerade auf Auslandssemester, individuelle oder ausländische Studierende) haben die Möglichkeit zu wählen.
- Wer kann eine Wahlkarte beantragen und wie?
Über unser Wahlportal können alle Wahlberechtigten eine Briefwahlkarte beantragt.
- Was per Brief wählen?
Per Briefwahl können nur die Hochschul- und Bundesvertretung gewählt werden. Die Studienvertretung kann nur direkt an der Hochschule vor Ort gewählt werden. Beachte, dass eine Mischung aus Brief- und Präsenzwahl nicht möglich ist.
- Wann ist der späteste Zeitpunkt, um die Briefwahl zu beantragen?
Beantragt werden kann die Briefwahlkarte bis eine Woche vor dem ersten Wahltag, also 02. Mai 2023.
- Wie erfolgt die Zustellung der Wahlkarte?
Die Wahlkarte wird per Post an die Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, muss die gewünschte Adresse im Antrag angegeben werden.
- Bis wann muss meine Wahlkarte bei der Wahlkommission eintreffen, damit sie gezählt wird?
Die Wahlkarte muss bis spätestens 18.00 Uhr am 10.05.2023 bei der Wahlkommission einlangen und korrekt ausgefüllt sein, damit die Stimme auch gültig ist.
- Wohin bringe ich meine ausgefüllten Wahlkarten?
Die Wahlkarte kann entweder in den nächstgelegenen Postkasten eingeworfen oder persönlich bei der Wahlkommission der ÖH in der Taubstummengasse 7, 1040 Wien, 4. Stock, rechter Trakt (Öffnungszeiten: Mo – Mi 10 – 12 Uhr, Do 11 – 14 Uhr) abgegeben werden. Die ausgefüllte Wahlkarte kann nicht an den Wahltagen bei deiner Wahlkommission vor Ort abgegeben werden
- Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?
Anstatt der Sozialversicherungsnummer kann das Ersatzkennzeichen angegeben werden.
Fehlt das Ersatzkennzeichen, ist es eine Ausstellung der Wahlkarte nicht möglich.
Detaillierte Anfordernisse zur Beantragung der Wahlkarte findest du im § 53 HSWO.
- Ich bin für mehrere Hochschulen wahlberechtigt. Ist es möglich, nur für eine Hochschule eine Wahlkarte zu beantragen?
Eine Wahlkarte muss nur einmal beantragt werden. Du bekommst dann automatisch die Stimmzettel für die BV und alle HV(en), für die du wahlberechtigt sind, zugesendet.
- Ich bin für mehrere Hochschulen wahlberechtigt. Kann ich an der einen Hochschule für alle meine Wahlen wählen?
Die BV ist immer an der ersten Bildungseinrichtung zu wählen, an der man zum Wahlvorgang erscheint.
Daher kann man beim Wahlvorgang an der ersten Bildungseinrichtung die BV, die dortige HV und die STV für sein dortiges Studium wählen.
Studiert man auch noch an einer zweiten Bildungseinrichtung kann man vor Ort an der zweiten Hochschule dann die dortige HV und die STV für sein dortiges Studium wählen. Die Wahl mehrerer HVen an einer Hochschule ist nicht möglich.
- Wie bekomme ich als Nicht-Österreicher_in ein Ersatzkennzeichen?
Das Ersatzkennzeichen wird durch die Bildungeinrichtungen vergeben, für diejenigen, die keine österreichische SV-Nummer haben. Bitte log dich auf deiner Online Hochschulenplattform ein und schau bei deinen Persönlichen Daten nach – da sollte dein Ersatzkennzeichen auffindbar sein.
- Wie erfolgt die Authentifikation bei der Briefwahl?
Die Authentifikation erfolgt entweder mit Handy Signatur, Bürgerkarte, ID-Austria oder mit Upload eines Ausweisdokuments.
- Falsche Versandadresse für Briefwahl – Was tun?
Leider kann der Wahlkartenantrag nicht mehr berichtigt bzw. zurückgezogen werden.
- Erhalte ich eine Bestätigungsmail, nach dem Wahlantrag? Woher weiß ich, dass alles funktioniert hat?
Ja. Wenn dieser von der Wahlkommission der ÖH bearbeitet worden ist, wird eine Benachrichtigung versendet.
- Ich bin an mehreren Hochschulen wahlberechtigt. Kann ich einmal per Briefwahl und die restlichen Hochschulen vor Ort wählen?
Das ist nicht möglich. Wenn man eine Wahlkarte beantragt, bekommt man den Stimmzettel für die Bundesvertretung und die Stimmzettel für alle Hochschulvertretungen, für die eine Wahlberechtigung besteht, zugesendet. § 51 HSWO 2014 führt dazu aus: „Wurde eine Wahlkarte von einer oder einem Wahlberechtigten beantragt und an diese oder diesen versandt oder von dieser oder diesem bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft abgeholt, ist eine persönliche Stimmabgabe vor der zuständigen Wahlkommission oder Unterwahlkommission oder Unterkommission für die Wahl der Bundesvertretung, der Hochschulvertretung und der Studienvertretung nur unter Abgabe dieser Wahlkarte samt allen Unterlagen möglich. Nach erfolgter Abgabe der Wahlkarte samt allen Unterlagen ist eine persönliche Stimmabgabe vor allen übrigen Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen oder Unterkommission, bei denen ein weiteres Wahlrecht besteht, zulässig.“
Achtung
Wurde bereits eine Briefwahlkarte beantragt, kann die Studienvertretung nur gewählt werden, wenn sämtliche zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eingetauscht werden. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf ebenfalls noch nicht ausgefüllt sein.