Auch bei dieser Wahl kannst du deine Stimme wieder per Briefwahl abgeben.

Aber Achtung: Nur die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig. Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, aber dann trotzdem persönlich wählen gehen möchtest, musst du deine unausgefüllte und nicht unterschriebene Wahlkarte und alle beiliegenden Dokumente unbedingt zum Wahllokal mitnehmen. Solltest du deine Wahlkarte bereits unterschrieben bzw. vollständig ausgefüllt haben (auch, wenn du sie noch nicht abgeschickt hast), ist eine Wahl vor Ort ausnahmslos NICHT mehr möglich! Dies gilt auch für den Fall, wenn du nur die Studienvertretung vor Ort wählen möchtest.

Die Beantragung einer Briefwahlkarte erfolgt über folgenden Link: wahlportal.oeh.ac.at

Bei weiteren Fragen helfen wir dir gerne unter oehwahl23 AT oeh.ac.at weiter.

FAQs zur Briefwahl:

Achtung


Wurde bereits eine Briefwahlkarte beantragt, kann die Studienvertretung nur gewählt werden, wenn sämtliche zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eingetauscht werden. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf ebenfalls noch nicht ausgefüllt sein.