Kandidat_innen für die ÖH Bundesvertretung
Du weißt nicht wen du auf Bundesebene wählen kannst?
Hier findest du die wahlwerbenden Gruppen und ihre Kandidat_innen:
- Verband sozialistischer Student _ innen in Österreich (VSStÖ)
- Grüne & Alternative Student_innen (GRAS)
- Aktionsgemeinschaft (AG)
- Junge liberale Studierende (JUNOS)
- Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ)
- Kommunistischer Student _ innenverband – Linke Liste (KSV LiLi)
- Kommunistischer Studierendenverband (KSV KJÖ)
- Ring freiheitlicher Studenten (RFS)
- Who the f*ck is Herbert? (HERBERT)
Alle Kandidat_innen aller Fraktionen im Überblick
Verlautbarung der wahlwerbenden Gruppen
Kandidatur zur ÖH-Wahl
Um bei der ÖH-Wahl antreten zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl findest du außerdem in der HochschülerInnenschaftswahlordnung (HSWO). Aktuelle Änderungen zur HSWO und die wichtigsten Termine und Fristen findest du in diesem Informationsschreiben.
Studienvertretung
Um für deine Studienvertretung kandidieren zu können, musst du ein Formular ausfüllen und bei der Wahlkommission an deiner Hochschule abgeben.
§ 28 HSWO 2014
Die Einreichfrist für die Kandidaturen für die Studienvertretung (= Kandidaturen) beginnt 7 Wochen vor dem ersten Wahltag und endet 4 Wochen vor dem letzten Wahltag.
! Achtung! Die Einreichfrist beginnt daher am 21. März und endet am 13. April.
§ 28 Abs 3 Bekanntgabe für jede_n Kandidat_in:
- Familiennamen und Vorname
- Geburtsjahr
- Anschrift
- Bezeichnung des Studiums
- Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen
- E-Mail-Adresse
- Zulassungsbestätigung für das jeweilige Studium im Wahlsemester
Kandidat_innen die für die jeweilige Studienvertretung müssen passiv wahlberechtigt sein (ÖH-Beitrag bezahlt und 18 Jahre). Andernfalls ist die Kandidatur nicht gültig.
Zurückziehung der Kandidatur
Bis drei Wochen vor dem ersten Wahltag kann eine Kandidatur zurückgezogen werden (18. April). Dies hat schriftlich gegenüber der Wahlkommission zu erfolgen.
Hochschulvertretung
Kandidaturen für die Hochschulvertretung bedürfen einer gewissen Anzahl (abhängig von der Studierendenzahl) an Unterstützungserklärungen. Diese müssen gesammelt und rechtzeitig bis 04. April bei der jeweiligen zuständigen Wahlkommission gemeinsam mit einem Wahlvorschlag eingereicht werden.
Bundesvertretung
Kandidaturen für die Bundesvertretung bedürfen 200 Unterstützungserklärungen von mindestens 7 Hochschulen, wobei zumindest 10 Unterstützungserklärungen pro Hochschule zu sammeln sind. Diese müssen gesammelt und rechtzeitig bis 04. April 2023 bei der Bundeswahlkommission gemeinsam mit einem Wahlvorschlag eingereicht werden.